Politischer Bericht
Für Recht, Ordnung und Menschlichkeit
Die SPD-Bundestagsfraktion steht zum Grundrecht auf Asyl. Wir stehen für eine Migrationspolitik, die sich von Menschlichkeit leiten lässt, aber auch für Ordnung sorgt, die Schutzbedürftigen Schutz gewährt, aber irreguläre Migration begrenzt. Wir stehen für eine Politik, die auf der Grundlage des Grundgesetzes steht und europäisches Recht achtet, die umsetzbar ist und reale Verbesserungen bringt.
Die Forderungen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz zur Schließung der Grenzen lehnen wir ab. Sie verstoßen gegen die europäischen Verträge, sie sind rechtswidrig, antieuropäisch und praxisuntauglich. In einer Zeit, in der wir mehr denn je auf ein einheitliches Europa angewiesen sind, würden sie Europa auseinandertreiben.
Die von Bundeskanzler Olaf Scholz geführte Bundesregierung hat bereits Grenzkontrollen eingeführt, die wirksam sind. Sie schöpfen die Spielräume des Grundgesetzes und des europäischen Rechts voll aus. Vor allem aber ist es im vergangenen Jahr gelungen, zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu vereinbaren – ein historischer Schritt für mehr Ordnung und Steuerung in der europäischen Flüchtlingspolitik.
Wir wollen diese Weichenstellung einer europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik zügig in nationales Recht umsetzen. Wir fordern alle demokratischen Fraktionen auf, diesen europarechtskonformen Weg mit uns einzuschlagen. Ansonsten werden unsere Nachbarländer jede weitere Kooperation verweigern. Ebenso kann die CDU/CSU die Befugnisse der Bundespolizei mit uns erweitern und Teile der von der CDU und CSU im Bundesrat blockierten Sicherheitsgesetze beschließen.
Herr Merz agiert impulsiv, kopflos und verantwortungslos. Wir fordern die CDU/CSU Fraktion auf, der gemeinsamen europäischen Asylpolitik und den Sicherheitsgesetzen zuzustimmen und so faktisch unsere Sicherheit zu verbessern statt die Brandmauer zur AfD einzureißen.
Keine Frau soll nach einer Fehlgeburt arbeiten müssen
In Deutschland ist fast jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen. Für die Betroffenen ist diese Erfahrung zumeist mit großen seelischen und körperlichen Belastungen verbunden. Aktuell haben Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration.
Das ändern wir jetzt. Mit der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir einen Rechtsanspruch auf die oft benötigte Regenerationszeit und stärken die Rechte von Frauen.
Wir stärken Hausarztpraxen
Wenn Hausarztpraxen ihr Budget überschreiten, etwa um mehr Patienten zu versorgen, werden die Behandlungskosten derzeit nicht komplett von der Krankenkasse erstattet. Das ändern wir nun, indem wir die bislang geltenden Budget-Obergrenzen für Hausärzten abschaffen. Durch diese Entbudgetierung sorgen wir dafür, dass der Beruf wieder attraktiver wird und Patienten schneller einen Termin erhalten. Besonders auf dem Land wer-den mehr Hausärzten gebraucht.
Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärzten alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt. Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärzte zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Wir führen eine quartalsübergreifende Pauschale für Patienten mit chronischen Erkrankungen ein, die nicht intensiv betreut werden müssen. Wir erleichtern die Genehmigung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung. Den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt weiten wir ebenfalls aus – die Kosten werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Auch die Kosten für bestimmte Verbandsmittel werden weiterhin erstattet.
Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen und alle anderen Maßnahmen sind Teil des Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das wir in dieser Sitzungswoche zusammen mit Grünen und FDP im Bundestag beschließen wollen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Projekten zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln treten spätestens im April in Kraft.
Wir werden SED-Opfer besser unterstützen
Nach langem Ringen ist es uns gelungen, einen überfraktionellen Konsens zur besseren Unterstützung von SED-Opfern zu erreichen. Das SED-Regime hat politische Gegner der DDR systematisch verfolgt. Hunderttausende Menschen wurden zu Opfern von politischer Gewalt. Die Folgen von Unterdrückung, Haft und rechtsstaatswidriger Behandlung wie Zersetzungsmaßnahmen und Zwangsaussiedlungen wirken bis heute gesundheitlich, sozial und finanziell fort.
Damit niemand, der im SED-Unrechtsstaat für Freiheit und Selbstbestimmung gekämpft hat, heute ins Abseits gerät, haben sich die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP darauf geeinigt, das sogenannte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz noch vor dem Ende der Legislaturperiode zu verabschieden – und wesentlich zu verbessern: Nun werden ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet, die Opferrente für die politischen Häftlinge und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte deutlich erhöht und dynamisiert, die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden grundlegend erleichtert und ein Zweitantragsrecht eingeführt. Außerdem sind Entschädigungsleistungen vorgesehen für Zwangsausgesiedelte und Opfer, die von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR betroffen waren. Allen beteiligten Fraktionen war eine Einigung noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode wichtig, auch weil die Gruppe der Anspruchsberechtigten aus Altersgründen zunehmend kleiner wird.
#WeRemember: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
Wir erinnern. Nicht nur in dieser Woche, in der sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal jährt. Denn das Gedenken an all jene, die dem lebensverachtenden Regime der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen sind, ist nicht nur ein Blick in die Vergangenheit. Es geht dabei auch stets darum, die Lehren dieser Zeit in Gegenwart und Zukunft zu tragen. Denn #WeRemember steht für den Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Intoleranz!
Wir werden niemals vergessen. Nicht die rund sechs Millionen jüdischen Opfer. Nicht die ermordeten Sinti und Roma, Homosexuellen, politisch Andersdenkenden, Kranken und Behinderten und die vielen anderen Verfolgten.
Deswegen begrüßen wir sehr, dass in dieser Woche im Bundestag eine Sonderveranstaltung stattfinden wird, um aller Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken.
Genauso wie die beiden Anträge, die wir zusammen mit anderen demokratischen Fraktionen zur Abstimmung in den Bundestag bringen werden: Einen, um die Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zu verbessern, und einen, um Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegenzutreten.
Für uns ist klar: Wir werden auch die nächsten 80 Jahre – und solange es notwendig sein wird – gegen all jene kämpfen, die meinen, dass die Lehren aus der Vergangenheit nichts in der Gegenwart zu suchen haben. Und uns allen entgegenstellen, die Hass und Hetze auf unsere Straßen, in unser Zuhause und in unsere Parlamente tragen.
Der Bundestag berät in dieser Woche erstmals den Jahreswirtschaftsbericht 2025, mit dem die Bundesregierung einen Blick auf die wesentlichen Kennzahlen der wirtschaftlichen Entwicklung wirft. Unter dem Titel „Für eine neue wirtschaftliche Dynamik“ stellt der Bericht fest, dass die Lage weiterhin herausfordernd bleibt – die Folgen der Krisen sind nach wie vor spürbar. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen auf unsere Energieversorgung durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Mit umfangreichen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Energieversorgung gesichert und Preissteigerungen mit den Energiepreis-bremsen, Soforthilfen und Einmalmalzahlungen abgefedert. So sind beispielsweise die Strompreise bei Neuabschlüssen in der Industrie zuletzt unter das Niveau der Jahre 2017 bis 2020 gesunken. Das sorgt für Stabilität und ist wichtig für den Erhalt des Industriestandortes Deutschland.
Der Bericht legt außerdem dar, dass die Inflation zurückgeht und die Realeinkommen wie-der steigen – Anzeichen dafür, dass im Jahresverlauf mit einem Anspringen der Binnenkonjunktur gerechnet werden kann.
Trotz der konjunkturellen Schwäche waren zuletzt so viele Menschen wie nie zuvor beschäftigt, nämlich im Durchschnitt des vergangenen Jahres rund 46 Millionen Personen. Auch 2025 bleibt die Erwerbstätigkeit voraussichtlich stabil, die Arbeitslosigkeit dürfte dagegen leicht ansteigen, so der Bericht der Bundesregierung. Deutschland weist dabei trotz der schwierigen konjunkturellen Lage im EU-Vergleich weiterhin eine sehr geringe Arbeitslosigkeit auf – auch dank der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung.
Die Sicherung des Arbeitsangebots bleibt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Fach- und Arbeitskräftemangels weiter zentral. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Jobturbo hat die Bundesregierung die Bedingungen für die Fachkräfteeinwanderung erheblich verbessert. Auch der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten leistet hier einen wichtigen Beitrag, so der Bericht.
Im Jahreswirtschaftsbericht hält die Bundesregierung fest, dass die Herausforderungen der Wirtschaft weiter strukturelle Reformen erfordern. Beim Bürokratieabbau und bei der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sind bereits Erfolge vorzuweisen und neue Dynamiken beispielsweise im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien entstanden. Deshalb müssen die Reformen konsequent fortgesetzt werden. Außerdem braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, eine weitere Erhöhung öffentlicher Investitionen und zusätzliche Investitionsanreize wie wir es mit dem Deutschlandfonds und dem „Made in Germany Bonus“ erreichen wollen. All das schafft Vertrauen in unseren Standort. Bereits zum vierten Mal nennt der Bericht nachhaltige Indikatoren über das Bruttoinlandsprodukt hinaus, um so ein umfassenderes Bild der Wohlfahrt in Deutschland zu vermitteln.
Der vom Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Untersuchungsausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Am 13. Februar 2025 wird der Abschlussbericht im Ausschuss beschlossen. In mehr als 480 Stunden Beweisaufnahme hat der Ausschuss wichtige Erkenntnisse zu den letzten eineinhalb Jahren deutschen Engagements in Afghanistan herausgearbeitet. Es fehlte an einer gemeinsamen Lageanalyse der Bundesregierung und an Evakuierungsplanungen für die Ortskräfte der deutschen Ressorts in Afghanistan. Beim Umgang mit den Ortskräften stand zu häufig Bürokratie vor Humanität. Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Als nach dem Abzug am 15. August 2021 die Taliban die Macht übernahmen, hat die Bundesregierung erfolgreich mehr als 5.000 Personen unter schwierigsten Bedingungen vom Flughafen Kabul evakuiert. Wir debattieren den Bericht des Untersuchungsausschusses in dieser Woche im Plenum
Der 2. Untersuchungsausschuss (UA Atomausstieg) wurde am 4. Juli 2024 vom Bundestag eingesetzt. Er befasste sich mit den staatlichen Entscheidungsprozessen zur Anpassung der nationalen Energieversorgung an die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine verän-derte Versorgungslage. Der Untersuchungszeitraum beginnt mit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und endet mit der Einsetzung dieses Gremiums am 4. Juli 2024. Das Gremium hatte den Auftrag, sich ein Gesamtbild von den Entscheidungsprozessen so-wie deren Kommunikation an den Bundestag und an die Öffentlichkeit zu verschaffen. Dazu gehörten vor allem die Entscheidungen über den möglichen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Untersucht wurde, auf welchen Informationen die Entscheidungen beruhten, welche nationalen und internationalen Stellen in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurden und ob die Einbeziehung weiterer Informationen oder Stellen sachgerecht gewesen wäre. In insgesamt 23 Sitzungen wurden zahlreiche Zeugen dazu gehört, u.a. Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass es keine Belege dafür gibt, dass der Atomausstieg zu höheren Energiepreisen geführt hat. Ebenso wurde bestätigt, dass Alternativen zum Ausstieg und des-sen Folgen ausreichend geprüft wurden. Der Ausschuss war ein reines Wahlkampfmanöver der CDU/CSU. Sie haben es nicht vermocht, das schärfste Schwert der Opposition auch wirksam einzusetzen. Der Erkenntnisgewinn im Untersuchungsausschuss blieb gering.
Wir debattieren den Bericht des Untersuchungsausschusses Atomausstieg in dieser Woche im Plenum.
Rund zwölf Prozent des weltweiten Warenverkehrs verlaufen durch das Rote Meer und die Meerenge Bab al-Mandab zwischen Jemen, Dschibuti und Eritrea. Damit gehört die Region weltweit zu den meistbefahrenen Seewegen. Seit Mitte November 2023 greift die vom Iran unterstützte radikal-islamische Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen internationale Handelsschiffe an. Die Angriffe der Huthi-Miliz gefährden die Stabilität in einer ohnehin konfliktreichen Region, beeinträchtigen globale Lieferketten und sorgen für erheblichen wirtschaftlichen Schaden – auch für Deutschland. Die EU-Außenminister haben deshalb am 19. Februar 2024 die „European Union Naval Force – Aspides“ (kurz: EUNA-VFOR Aspides) beschlossen, an der sich auch Deutschland beteiligt und die von den Anrainerstaaten in der Region begrüßt wird.
In dieser Woche stimmt der Bundestag in 2./3. Lesung über die Verlängerung des Bundeswehrmandates ab. Ziel bleibt, die Freiheit der Schifffahrt zu schützen und zur Sicherheit des Seeverkehrs in der Region beizutragen. Das Einsatzgebiet umfasst das Rote Meer, das Arabische Meer, den Persischen Golf, Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie den darüber liegenden Luftraum. Deutschland beteiligt sich insbesondere mit Schiffen – darunter die Fregatte „Hessen“ – sowie mit Stabspersonal. Das Mandat umfasst eine Ober-grenze von 700 Bundeswehrsoldaten und gilt bis zum 31. Oktober 2025. Aktive Angriffe auf die Huthi-Miliz im Jemen sind nicht Teil des Mandats.
Auch mehr als zwölf Jahre nach der Unabhängigkeit bleibt Südsudan auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Die Sicherheitslage im Land ist aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und humanitäre Helfer weiterhin fragil. Von den rund zwölf Millionen Einwohner des Landes sind mehr als neun Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan („United Nations Mission in the Republic of South Sudan“, kurz: UNMISS) nimmt deshalb weiterhin eine Schlüsselrolle ein. Sie zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden nachhaltig zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen 2025. Deutschland leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der international hohe Wertschätzung erfährt.
In dieser Woche stimmt der Bundestag in 2./3. Lesung über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehrmandates ab. Die Bundeswehr stellt Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsoffizieren sowie Personal in Führungsstäben der Mission bereit. Sie unterstützt bei der technischen Ausrüstung, der Minenräumung und der Ausbildung von truppenstellenden Nationen und den Vereinten Nationen. Das Mandat, das regelmäßig evaluiert wird, soll bis zum 31. Oktober 2025 verlängert werden. Es sieht weiterhin eine Truppenobergrenze von 50 Soldat:innen vor.
Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime NATO-Operation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus sowie damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten wie Waffenschmuggel und Menschenhandel einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.
Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedsstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von Personen in Seenot.
In dieser Woche stimmt der Bundestag in 2./3. Lesung über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats ab. Der Antrag sieht vor, dass es bis zum 30. November 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.
Seit mehr als zehn Jahren herrscht ein Bürgerkrieg in Libyen, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen (VN) hat die Bundesregierung 2019 den sogenannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.
Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der VN sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldneren und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der VN erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen. Das Engagement der inter-nationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig.
Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission „European Naval Force Mediterranean IRINI“ (EUNAVFOR MED IRINI). Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Durch den Einsatz werden Schleuser bekämpft, die illegale Ausfuhr von Erdöl eingedämmt sowie Geflüchtete in Seenot gerettet.
In dieser Woche stimmt der Bundestag in 2./3. Lesung über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats ab. Es umfasst weiterhin bis zu 300 Soldaten, wird regelmäßig evaluiert und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. November 2025 verlängert werden.
„Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen gehören zu den menschenverachtendsten Auswüchsen nationalsozialistischen Unrechts und des tödlichen Rassendenkens. 300.000 Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen wurden ermordet, 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Erinnerung und Gedenken an diese Opfer haben in Deutschland allerdings erst spät eingesetzt.
Mit einem interfraktionellen Antrag wollen wir deshalb nun die Aufarbeitung intensivieren, bestehende Forschungs- und Aufklärungslücken schließen und die Dokumentation der Opferschicksale verbessern oder überhaupt erst beginnen.
Nötig ist dafür beispielsweise, Patientenakten, aber auch Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie so für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, solch ein Projekt zu initiieren. Zudem soll eine nationale
Fachtagung in die Wege geleitet werden, die wichtige Aspekte in den Fokus nimmt: Archivierung, Digitalisierung, Konservierung der betreffenden Akten sowie Schaffung einer Portallösung, mit der sich die Gedenkorte, aber auch Angehörige der Opfer vernetzen können. Auch sollen diese Geschehnisse in der Ausbildung in medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Berufen verankert werden. Weiter fordern wir, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4”-Tötungsanstalten weiterhin beim Erhalt der Gebäude sowie bei den Herausforderungen bei den aufzuarbeitenden Archivmaterialien und der zu leistenden Beratungsaufgaben zu unterstützen.
Wir beraten den Antrag in dieser Woche abschließend.
In einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU, den wir in dieser Woche beraten, positionieren wir uns in aller Deutlichkeit: Antisemitismus und Israelfeindlichkeit dürfen keinen Platz an deutschen Schulen und Hochschulen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Juden ohne Angst und Diskriminierung leben, lernen und lehren können.
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem folgenden Krieg im Gazastreifen ist der Nahostkonflikt auch an Schulen und Hochschulen noch stärker ins Zentrum gerückt. Die Zahl antisemitischer Anfeindungen und Bedrohungen ist gestiegen. 2023 verzeichnete der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) 4.782 antisemitische Vorfälle, davon waren 471 Vorfälle an Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Antisemitismusforschung weiter zu stärken. Bilaterale Forschungskooperationen sollen vertieft und Erkenntnisse aus der Antisemitismusforschung in die Praxis umgesetzt werden – etwa durch Leitfäden und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und für Mitglieder der Schulleitungsebene.
Schulen und Hochschulen werden darin bestärkt, ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen Antisemitismus vollständig auszuschöpfen. Dazu gehören die konsequente Anwendung des Hausrechts, der temporäre Ausschluss vom Unterricht oder Studium bis hin zur Exmatrikulation in besonders schweren Fällen. Weiterhin bekräftigt der Antrag die vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit und den Grundsatz, dass Förderentscheidungen des Bundes allein nach wissenschaftsgeleiteten Verfahren getroffen werden.
Im Juli 2022 hat der Bundestag auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ eingesetzt. Ihr Auftrag umfasste zwei Aufgaben: Sie soll das deutsche Engagement in Afghanistan von 2001 bis 2021 aufarbeiten und Empfehlungen für künftige Einsätze formulieren. Mehr als zwei Jahre haben je zwölf Abgeordnete und Sachverständige das deutsche Engagement in Afghanistan analysiert und bewertet. Im Februar 2024 hat der Bundestag bereits über einen Zwischenbericht der Enquete-Kommission beraten. In dieser Woche kommt nun der Abschlussbericht ins Plenum, in dem vor allem Handlungsempfehlungen für künftige Einsätze erörtert werden.
Im Bericht wird betont, dass die Bundesregierung auch zukünftig ausreichend Personal und finanzielle Mittel für Auslandseinsätze und Krisenmanagement sicherstellen sollte. Zudem sollte sich Deutschland strategischer aufstellen, verstärkt nationale Interessen berücksichtigen und realistische Ziele setzen. Wichtig ist dabei, dass sich politische Entscheidungsträger besser vernetzen. So unterstützt die SPD-Fraktion den Vorschlag, die Zusammenarbeit zwischen Staatssekretären der zuständigen Ministerien und durch ein neu zu schaffendes gemeinsames Lagezentrum zu stärken. Den Vorschlag zur Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates lehnt die SPD-Fraktion hingegen ab, da dieser dem bewährten Ressortprinzip widerspräche und die Rolle des Parlaments schwächen würde. Um Konfliktregionen besser analysieren zu können, spricht sich die Kommission für regelmäßige unabhängige Monitorings und Evaluierungen von Einsätzen aus. Zudem schlägt die Enquete-Kommission vor, im Bundestag einen gemeinsamen Ausschuss einzurichten, in dem Abgeordnete verschiedener Fachbereiche integrierte Kriseneinsätze begleiten. Die SPD-Fraktion spricht sich dabei für einen Unterausschuss aus und lehnt die Schaffung eines Vollausschusses ab.
Auch mehr als dreißig Jahre nach dem Mauerfall leiden viele Opfer politischer Verfolgung in der DDR noch unter den Folgen von Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes. Haft- oder Verfolgungszeiten wirken bis heute nach, führten oft zu Brüchen in der Erwerbsbiografie und zu einer wirtschaftlich prekären Lage. Wir sind uns der oftmals lebenslang anhaltenden Leidensgeschichte der Opfer bewusst und lassen sie nicht im Stich. Wir übernehmen weiterhin Verantwortung für vergangenes staatliches Unrecht in der DDR.
Um die wirtschaftliche Lage der Betroffenen zu verbessern, sieht der Gesetzesentwurf mitsamt Änderungsantrag vor, einen bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer einzurichten. Dieser soll von der Stiftung für ehemalige politische Verfolgte unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragte) verwaltet werden. Die besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte werden dynamisiert, d.h. die Leistungshöhe wird jährlich entsprechend der allgemeinen Rentenentwicklung angepasst. Zudem wird die Haftopferrente zuvor auf 400 Euro und die für beruflich Verfolgte auf 291 Euro angehoben und damit an die Rentenentwicklung der letzten Jahre angepasst. Die Bedürftigkeitsklausel wird gestrichen und das Zweitantragsrecht bundesweit festgeschrieben.
Zudem reformieren wir das Antragsrecht für Haftopfer auf Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden. Eine Anerkennung ist nun durch eine Beweislastumkehr möglich, da Betroffene in der Regel keine Möglichkeit haben, einen Zusammenhang zwischen ihren grausamen Hafterfahrungen und dem schlechten Gesundheitszustand zu belegen.
Eine einmalige Leistung von 7.500 Euro wird auch für Opfer von Zwangsaussiedlungen eingeführt und auch Zersetzungsopfer, die außerhalb des Territoriums der ehemaligen DDR von der Staatssicherheit verfolgt wurden, erhalten nun einmalig 1.500 Euro und werden endlich als Opfer des SED-Regimes anerkannt.
Zudem werden Angehörige nun im Todesfall automatisch informiert, welche Hilfen ihnen zustehen. Wir beraten den Gesetzentwurf in dieser Woche abschließend.
Im Entwurf ist zudem eine Übergangsregelung zur neuen Rechtslage nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil vom 28. Juni 2022 enthalten. In dem Urteil hat das Bundessozialgericht im Fall einer Musikschullehrerin an einer städtischen Musikschule zugunsten eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses entschieden. Selbstständige Tätigkeit von Lehrkräften und Dozenten ist danach nur unter sehr engen Kriterien möglich. Infolge des Urteils kommt es teilweise zu hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, was die Existenz von Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen gefährdet. Zudem sind Rechtsunsicherheiten entstanden. Wir wollen für alle Beteiligten eine rechtssichere Lösung, mit der auch künftig die Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit möglich ist. Um die Aufrechterhaltung eines umfassenden Bildungsangebots nicht zu gefährden, führen wir daher eine Übergangsregelung ein: Sind sich beide Vertragsparteien einig, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, besteht die Versicherungs- und Beitragspflicht erst ab
dem 1. Januar 2027. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschäftigten zustimmen. Durch diese Regelung haben die betroffenen Einrichtungen ausreichend Zeit, um ihre Organisations- und Geschäftsmodelle umzustellen, um auch künftig rechtssicher sowohl Selbständige als auch Beschäftigte einsetzen zu können.
Doping fand in der DDR systematisch statt. Ab 1974 wurde mit dem „Staatsplan 14.25“ sogar ein staatlich kontrolliertes Dopingprogramm etabliert, durch das bis 1989 in mindestens zwölf Sportarten etwa 10.000 Athleten systematisch bevorzugt mit Anabolika gedopt wurden. Nicht nur Erwachsene, sondern insbesondere auch minderjährige Sportler wurden gedopt, was häufig langfristige Gesundheitsschäden zur Folge hatte. Seit der Wiedervereinigung wurde umfassend zum Zwangsdoping und seinen Folgen für die Betroffenen geforscht. Die Opfer erhalten Beratung u.a. durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.
Die Opfer von Staatsdoping waren Opfer von staatlichem Unrecht und sind als Opfergruppe der SED-Diktatur anzuerkennen. Das ist eine der Forderungen eines Antrags der SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP, den wir in dieser Woche im Plenum beraten. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Entschädigungsregelung zu prüfen und dann ggf. eine entsprechende Entschädigung gesetzlich umzusetzen. Weiter würdigt er die Arbeit der Beauftragten und unterstützt neue Forschungsansätze.
In Deutschland haben Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Bisher mussten sich Frauen aktiv um eine Krankschreibung bemühen, die auch versagt werden konnte. Dabei ist eine Fehlgeburt eine große psychische und körperliche Belastung. Wir wollen den Mutterschutz deshalb auf Frauen ausweiten, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Dazu beraten wir in dieser Woche einen zwischen SPD, CDU/CSU Grünen und FDP abgestimmten Gesetzentwurf abschließend.
Damit wollen wir gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt einführen und so den betroffenen Frauen die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase geben, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes soll bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen betragen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen.
Während des Mutterschutzes haben Frauen grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Dies gilt in den nun vorgelegten Mutterschutzfristen auch im Falle einer Fehl- bzw. Totgeburt.
Wenn der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird, treten die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.
In vielen Regionen und Großstädten Deutschlands fehlt es an Ärzten. So sind derzeit beispielsweise rund 5.000 Hausarztstellen unbesetzt. Um dieser sich immer weiter verschärfenden Unterversorgung zu begegnen, beraten wir in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) abschließend.
Um den Mangel an Hausärzten zu adressieren und den Hausarztberuf attraktiver zu machen, erhalten Hausarztpraxen künftig mehr finanzielle Unabhängigkeit. Die bisher geltenden und durch die Krankenkassen vergüteten Budgets mit Obergrenzen fallen weg, so dass künftig alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung vollständig vergütet werden. Zudem werden jahresbezogene Versorgungspauschalen für Hausärzten eingeführt. Damit wird die Versorgung chronisch kranker Patienten gestärkt. Auch wird eine Pauschale eingeführt, um hausärztliche Grundstrukturen zu finanzieren. Die Reform erleichtert die Terminfindung, vermeidet überfüllte Praxen und stärkt die hausärztliche Patientenversorgung.
Darüber hinaus konnten wir uns noch auf weitere Regelungen zur Stärkung der Versorgung verständigen. Den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt weiten wir ebenfalls aus – die Kosten hierfür werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Zudem erleichtern wir die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung – dies macht das Leben von betroffenen Familien leichter. Auch verlängern wir die Übergangsfrist für sogenannte sonstige Produkte der Wundbehandlungen, damit diese nicht kurzfristig aus der Versorgung fallen und Patienten sich auf eine hochwertige und stabile Wunderversorgung verlassen können.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist die größte Kultureinrichtung Deutschlands und eine der bedeutendsten der Welt. Zur ihr gehören 25 Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute, darunter die Museumsinsel oder die Staatsbibliothek zu Berlin. Ihr großes Potenzial schöpft sie allerdings nicht aus, auch ihr Bekanntheitsgrad entspricht nicht ihren herausragenden Sammlungen, Kunst- und Kulturschätzen. Um dies zu ändern und die SPK zeitgemäßer, schlanker und flexibler zu machen, wurde ein umfassender, jahrelanger Reformprozess aufgesetzt. Mit Erfolg: Ein neues Stiftungsgesetz soll das bisherige aus dem Jahre 1957 ablösen. Damit wird die Stiftung neu aufgestellt und komplizierte und nicht effiziente Strukturen aufgelöst. Die Reform der Stiftung wird als ein umfassender und anhaltender Prozess verstanden, deshalb macht das Stiftungsgesetz der SPK wenig Vorgaben für die innere Struktur und lässt ihr den nötigen Freiraum für eine erfolgreiche Weiterentwicklung.
Die Stiftung kann künftig ihre Mittel eigenverantwortlicher und flexibler verwenden. Auch der Stiftungszweck wurde modernisiert und umfasst nun die vielfältigen Tätigkeiten und Aufgaben der Stiftung. Organisatorisch wurde die Struktur effizienter gemacht: Künftig liegt die Leitung der Stiftung bei einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen und nicht mehr bei dem/der Präsident. So werden die einzelnen Einrichtungen besser einbezogen.
Die Personalstruktur wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst: Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme sein. Dies soll Innovationskraft fördern und verhindert, dass verkrustete Strukturen entstehen. Im parlamentarischen Prozess wurde vereinbart, dass vier Mitglieder des Bundestags zu Informations- und Transparenzwecken in den Stiftungsrat entsandt werden, der dennoch von 20 auf 13 Personen verkleinert wird, was eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung ermöglicht. Der Name der Stiftung soll als Markenzeichen bestehen bleiben. Zudem soll es die Möglichkeit geben, weitere Zustiftungen in die SPK aufzunehmen.
Wir schließen den Gesetzentwurf in dieser Woche in 2./3. Lesung ab.
Gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und FDP bringen wir eine Reihe von dringli-chen Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich auf den Weg. So setzen wir wichtige EU-Rechtsakte im Finanzmarktbereich in deutsches Recht um, wie die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie) und Regelungen zu Echtzeitüberweisungen, die bereits im April 2025 umgesetzt sein müs-sen. Diese sichern die Integrität des Zahlungsverkehrs ab und dienen damit auch dem Ver-braucherschutz. Auch regeln wir die Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisie-rung (FMSA) bis Ende 2025, die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und über-wacht, da deren Aufgaben wegfallen.
Wir beraten den Gesetzentwurf in dieser Woche in 2./3. Lesung.
In dieser Woche beraten wir abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Ziel des Vorhabens ist, Soldaten arbeitstechnisch und finanziell zu entlasten und den Soldatenberuf attraktiver zu machen, um mehr Personal für die Bundeswehr zu gewinnen.
Das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte sowie bei Umzügen im Zuge von Auslandsverwendungen soll finanziell besser unterstützt werden. Dazu wird unter anderem der Bezug des sogenannten Trennungsgeldes länger ermöglicht. Dies ist eine finanzielle Unterstützung, die gezahlt wird, wenn Soldaten dienstbedingt von ihrem bisherigen Wohnort getrennt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Zudem wird die Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit, also eine finanzielle Leistung, die Soldaten erhalten, wenn sie sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum länger verpflichten, ausgeweitet. Auch werden Vergütungen für Mehrarbeit in bestimmten Fällen ermöglicht und der Auslandsverwendungszuschlag bei hoher zeitlicher Belastung er-höht.
Vorgesehen ist ebenfalls, die soziale Absicherung von Soldaten zu verbessern. Dazu wird die Einsatzversorgung – eine finanzielle Unterstützung, die während und nach einem Einsatz gewährt wird – sowie die einmalige Unfallentschädigung für Soldaten ausgeweitet. Außerdem werden die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit und Tod verbessert und die Übergangsbeihilfe, also eine finanzielle Unterstützung, die Soldaten auf Zeit nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten, bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht.
Bis Ende 2027 wird Deutschland eine eigene Brigade in Litauen stationieren. Im sogenann-ten NATO-Truppenstatut ist der rechtliche Rahmen für die Präsenz von Streitkräften eines NATO-Mitgliedsstaates in einem anderen Mitgliedsstaat geregelt. Da das Statut aber stark veraltet ist und ergänzt werden muss, hat die Bundesregierung am 13. September 2024 ein Abkommen mit der litauischen Regierung über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich beschlossen. Solche Verträge bedürfen stets der Zustimmung des Bundestages. Deshalb beraten wir in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf abschließend.
Ziel des Abkommens ist, Rechtssicherheit für das in Litauen stationierte Personal zu schaf-fen. So wird eine Bescheinigung eingeführt, mit der das Eröffnen eines Bankkontos oder das Mieten einer Wohnung erleichtert wird. Um die Familienangehörigen besser ins Arbeitsleben zu integrieren, wird die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen erleichtert. Des Weiteren ist vorgesehen, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit deutsche Schulen und frühkindliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Litauen eingerichtet werden können. Auch die Zusammenarbeit der deutschen und litauischen Militärpolizei beim Schutz des Personals, der Liegenschaften oder des Materials der deutschen Streitkräfte wird verbessert.
In jüngster Vergangenheit haben nicht-verbündete Staaten oder ihre Mittelsmänner – sogenannte „fremde Mächte“ – ehemalige Soldaten der Bundeswehr für die Ausbildung des eigenen Personals beschäftigt. Dies erhöht die Gefahr, dass die bei der Bundeswehr erworbenen Kenntnisse weitergegeben werden – mit potenziell verheerenden Folgen für deutsche Sicherheitsinteressen. In dieser Woche beraten wir abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung einiger soldatenrechtlicher Regeln, der das Ziel verfolgt, solche Entwicklungen einzudämmen.
Laut Entwurf müssen sich Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit nach ihrem Aus-scheiden aus dem Dienst eine Genehmigung einholen, sofern die beabsichtigte Tätigkeit für einen Drittstaat im engen Zusammenhang zu der früheren Arbeit bei der Bundeswehr steht. Diese Genehmigungspflicht endet nach zehn Jahren. Sollte eine Genehmigung nicht vorliegen und verstößt die aufgenommene Tätigkeit gegen deutsche Sicherheitsinteressen, fällt dies künftig unter das Wehrstrafgesetz. Da sich überdies viele Soldaten in der Vergangenheit einer Strafe durch Dienstgradverzicht entzogen haben, wird im Soldatengesetz ausdrücklich klargestellt, dass ein Verzicht auf den Dienstgrad für aktive und frühere Soldaten nicht zulässig ist.
Immer mehr Strom wird durch erneuerbare Energien produziert. Dies führt immer wieder zu Erzeugungsüberschüssen – also Situationen, in denen zu viel Strom aus Wind und Sonne in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Diese Phasen könnten in Zukunft gehäuft und verschärft auftreten.
Um solche Entwicklungen künftig besser handhaben zu können und das Stromnetz in Deutschland sicherer und flexibler zu gestalten, haben die Fraktionen von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Bundestag eingebracht, der in dieser Woche abgeschlossen werden soll.
Damit soll für Zeiten negativer Preise die EEG-Förderung ausgesetzt und der Vergütungszeitraum von EE-Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer um die nicht förderfähigen Zeiten verlängert werden. Zudem wird die Direktvermarktung – also der Verkauf von selbst erzeugtem Strom direkt an der Strombörse – entbürokratisiert. Auch die Vermarktung kleinerer Anlagen durch Übertragungsnetzbetreiber wird reformiert. Des Weiteren werden die Möglichkeiten zur ferngesteuerten Regelung von Anlagen verbessert sowie Digitalisierung und Cybersicherheit gestärkt. Mit der Verlängerung einer Übergangsregelung verhindern wir außerdem den kurzfristigen Abbau vieler E-Ladesäulen.
Biomasse wie Gülle oder Energiepflanzen können in Biogasanlagen verarbeitet werden, um Strom und Wärme zu erzeugen. Zwischen 2004 und 2011 wurden solche Anlagen in Deutschland massiv gefördert und gebaut. Für viele dieser Anlagen endet allerdings nun schrittweise die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestehende 20jährige Förderung. Um die Förderung dieser Anlagen aber auch in Zukunft sicherzustellen, haben die Fraktionen von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wird.
Bisher wurde die Förderung auf die jährliche Bemessungsleistung – also die elektrische Leistung, die eine Biogasanlage im Jahresdurchschnitt erbringt – gezahlt. Künftig orientiert sich die Förderung an der Strommenge, die in einer bestimmten Anzahl an Betriebsstunden in einem Jahr produziert wird. Bei negativen und schwach positiven Preisen findet keine Förderung mehr statt. Zudem wird der bereits bestehende Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowatt auf 100 Euro pro Kilowatt angehoben. All dies dient dazu, eine möglichst flexible Stromeinspeisung anzureizen, die möglichst dann stattfinden soll, wenn wenig von den fluktuierenden Energieträgern Wind und Sonne eingespeist wird.
Um Anlagenbetreibern mehr Planungssicherheit zu geben, wird bis Ende 2027 ein neues Zuschlagsverfahren auf die Beine gestellt. Damit werden künftig vor allem solche Anlagen gefördert, die nahegelegene Gebäude mit Wärme versorgen. Zudem werden die Ausschreibungsmengen – insbesondere für 2025 und 2026 – angehoben.
Läuft die 20jährige EEG-Förderung aus, können Anlagenbetreiber eine Anschlussförderung beantragen. Diese galt bisher für zehn Jahre. Künftig wird sie zwölf Jahre gezahlt. In den Verhandlungen ist es uns gelungen, die Ausschreibungsvolumina und die Bagatellgrenze anzuheben, sowie die Übergangsfristen zu verlängern.
Mit dem Ziel Treibhausgasemissionen zu senken und den Klimaschutz in Europa voranzubringen, wurde vor rund zwanzig Jahren das EU-Emissionshandelssystem („European Union Emissions Trading System“, kurz: ETS) geschaffen. Das ETS sieht für die Sektoren Industrie, Energieerzeugung und Luftverkehr eine Gesamtobergrenze für Treibhausgasemissionen vor, die schrittweise gesenkt wird. Vom ETS betroffene Unternehmen erhalten CO2-Zertifikate teilweise kostenlos zugeteilt, teilweise ersteigern sie diese und können untereinander mit ihnen handeln. Mit ihnen erwerben sie das Recht, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen. Das ETS wird in Deutschland im Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Parallel zum ETS besteht in Deutschland seit 2021 ein nationaler Emissionshandel, der die nicht vom ETS abgedeckten Sektoren Wärme und Ver-kehr umfasst. Er wird im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt
Um die EU-Klimaziele zügiger zu erreichen, wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie reformiert. Vorgesehen ist, die Emissionsobergrenze innerhalb des ETS bis 2030 für die Bereiche ortsfeste Anlagen – also Industrieanlagen oder Kraftwerke – und Luftverkehr stärker abzusenken und den Bereich Seeverkehr in das ETS aufzunehmen. Des Weiteren wird ein zweites EU-Emissionshandelssystem („ETS 2“) geschaffen, das künftig die Bereiche Wärme und Verkehr auf EU-Ebene adressiert und langfristig den nationalen Emissionshandel ersetzen soll. Abfallverbrennungsanlagen werden vorerst nicht in den europäischen Emissionshandel einbezogen und verbleiben deshalb bis auf weiteres im nationalen Emissionshandel. Um die Reform in Deutschland umzusetzen und die Grundlagen für die Umsetzung des europäischen Grenzausgleichmechanismus (CBAM) zu schaffen, berät der Bundestag in dieser Woche über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des TEHG und des BEHG in 2./3. Lesung.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2023 hierzulande 16.375 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern, ein deutlicher Anstieg gegenüber 2022 (15.520 Fälle). Studien gehen davon aus, dass die Dunkelziffer der nicht erfassten Fälle um ein Vielfaches größer ist. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) stärken – seit April 2022 übt Kerstin Claus diese Funktion aus. Insbesondere sollen Strukturen verbessert, eine Berichtspflicht eingeführt, individuelle Aufarbeitung unterstützt und Prävention gestärkt werden.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sieht vor, die Strukturen der UBSKM gesetzlich zu verankern, also den dazugehörigen Arbeitsstab, den dort angesiedelten Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag wird eingeführt: Ein wiederkehrender Lagebericht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (on- und offline) soll identifizieren, wo mehr Prävention, Intervention und Hilfen nötig sind, sowie Lücken in Forschung und Aufarbeitung bestehen.
Um Betroffene besser zu unterstützen, soll das Telefon- und Onlineberatungsangebot finanziell abgesichert werden. Zudem soll die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen wie Sportvereinen, Kirchen und der Jugendarbeit begleitet und gefördert werden. Betroffene sollen künftig Zugang zu und Einsicht in Akten erhalten.
Außerdem erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die im neuen Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) aufgeht, künftig einen gesetzlichen Auftrag zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung in Bezug auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Schutzkonzepte sollen ausgeweitet sowie Qualitätsentwicklung und -sicherung zum Gewaltschutz künftig für alle Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe gelten.
Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche abschließend.
Nur gemeinsam auf EU-Ebene werden wir Migration effektiv steuern, humanitäre Standards für Geflüchtete gewährleisten und die irreguläre Migration wirksam begrenzen können. Die EU-Mitgliedstaaten haben das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) reformiert. Bis Sommer 2026 muss dies in allen Staaten umgesetzt sein. Mit dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen wollen wir diese Reform rasch in deutsches Recht umsetzen, denn sie hat Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen.
Alle Personen, die irregulär in die EU einreisen, sollen ein effizientes und verpflichtendes Screening innerhalb einer kurzen, wenige Tage dauernden Zeitspanne durchlaufen. Dies ermöglicht es zu kontrollieren, wer EU-Territorium betritt und Personen zu identifizieren, die die Voraussetzungen für die Einreise in die EU nicht erfüllen. Diese Überprüfung an den EU-Außengrenzen umfasst die Identifizierung, die Aufnahme biometrischer Daten und die Erfassung in einer EU-weiten Datenbank. In vielen Fällen sollen bei Einreise über die EU-Außengrenzen die Asylverfahren bereits dort im Asylgrenzverfahren durchgeführt werden. Dies ist dann der Fall, wenn von den Antragstellern eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung ausgeht, sie die Behörden bezüglich ihrer Identität getäuscht haben oder aus Herkunftsländern stammen, bei denen die Schutzquote EU-weit unter 20 Prozent liegt. Dies ist bei einer Vielzahl von Herkunftsstaaten der Fall.
Vereinbart wurde erstmals ein dauerhafter, verbindlicher und auf einem fairen Schlüssel beruhender Solidaritätsmechanismus. EU-Mitgliedstaaten, in denen viele Geflüchtete ankommen, sollen z. B. durch die Übernahme von Schutzsuchenden oder finanzielle Unterstützung entlastet werden. Die bisherigen Dublin-Regeln werden reformiert, um die Verfahren zu beschleunigen und so irreguläre Sekundärmigration zu reduzieren – also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten. Zuständig für die Verfahren bleibt grundsätzlich der Mitgliedstaat, in dem die Antragsteller zuerst die EU betreten haben.
Die GEAS-Rechtsakte sehen Möglichkeiten zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft vor. Der Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Regelungen. Die Haft ist immer durch Richtern im Einzelfall anzuordnen und darf nur angeordnet werden, wenn ein gesetzlicher Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr) besteht und kein milderes Mittel besteht. Mit der Abschiebungsandrohung ist durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMAF) eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen. Bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung soll es keine Ausreisefrist geben, sondern die schnellstmögliche Ausreise oder Rückführung erfolgen. Auch Rückkehrgrenzverfahren werden geregelt. Wenn kein Schutz gewährt wird, soll es innerhalb von zwölf Wochen durchgeführt werden, damit die Personen ohne weitere Verzögerung in die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden.
Erfolgreiche Polizeiarbeit erfordert moderne und sachgerechte Befugnisse, angesichts der aktuellen Herausforderungen betrifft dies zunehmend die digitale Welt. Die Messerattacke von Aschaffenburg, der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg und der islamistische Anschlag auf einem Volksfest in Solingen haben deutlich gemacht, dass sich die Sicherheits- und Bedrohungslage in Deutschland erheblich verschärft hat. Auch vor diesem Hintergrund legen die Fraktionen von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf vor, der die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung stärkt.
Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) benötigen Zugriff auf die erforderlichen Daten und müssen über die notwendigen Instrumente verfügen, diese Daten aufzubereiten und auszuwerten. Mit dem Gesetzentwurf werden daher neue Befugnisse geschaffen für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, BKA-Anfragen bei Banken sowie Waffenverbotszonen.
Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet ermöglicht, dass die Strafverfolgungsbehörden, BKA und BPOL zu Strafverfolgungszwecken sowie für weitere polizeiliche Aufgaben biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen mit Hilfe von automatisierten Verfahren mit Internetdaten (z. B. soziale Medien) abgleichen können. Da-mit sollen Tatverdächtige identifiziert und lokalisiert werden. Die automatisierte Datenanalyse durch BKA und BPOL dient dazu, bei großen Datenmengen, Verbindungen zwischen Informationen herzustellen. Bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen sollen so besser, schneller und effizienter ausgewertet werden. Wir beraten den Gesetzentwurf in dieser Woche in 1. Lesung.